Antigenschnelltests (auch als Point-of-Care-Tests, PoC-Tests bezeichnet) sind außerhalb eines Labors patientennah und schnell durchführbar. Diese Test können in dafür vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie vom zuständigen Gesundheitsamt beauftragten und zugelassenen Testzentren durchgeführt werden. Anforderungen an PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) die Mindestkriterien für Antigentests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 festgelegt. Auf dieser Grundlage führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste mit PoC-Antigentests, die diese erfüllen. Nach den Bestimmungen der Coronavirus-Testverordnung (TestV) dürfen nur durch das BfArM gelistete Tests zu Lasten gesetzlicher Kostenträger verwandt werden.
Unsere verwendeten Schnelltest erfüllen diese Kriterien.
Der COVID-19 Antigen-Test wird verwendet, um eine akute SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen. Der Schnelltest spricht auf das Vorhandensein von viralen SARS-CoV-2 Nukleoproteinen an und wird mit naso- und/oder oropharyngealen (Einbringen des Tupfers durch den unteren Nasengang oder durch den Mund) Abstrichen durchgeführt. Im Gegensatz zum PCR-Test (polymerase chain reaction, Polymerase Kettenreaktion) liegt das Ergebnis beim Antigentest innerhalb weniger Minuten ( 15 – 30 Minuten) vor, so dass entsprechende Maßnahmen ohne Zeitverzögerung eingeleitet werden können. COVID-19 Antigentests eignen sich besonders gut zur Untersuchung von Kontaktpersonen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben.