Corona Antigen Schnelltest



 

Kosten: 17,65€

Um den Test durchführen zu können, benötigen wir eine unterschriebene Einverständniserklärung und Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Der Schnelltest ist auch ohne App möglich.
Schneller geht es mit der Corona Warn App. Bitte laden Sie dazu die App auf Ihr Handy. Sie haben vor der Testung in der App die Möglichkeit, einen QR-Code zu erzeugen. Dieser QR-Code dient dazu, Ihre Daten direkt in unser sicher verschlüsseltes System zu übertragen. Nach der Testdurchführung kann das Ergebnis direkt auf Ihre Corona Warn App übertragen werden.

 

Für einen Test vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter:

06003 - 8290360

Der Testablauf

  • Vor dem Test bitte keine hyaluronsäurehaltigen Nasensprays- oder tropfen verwenden.
  • Putzen Sie Ihre Nase
  • Sie sitzen auf einem Stuhl, Sie lehnen Ihren Kopf leicht nach hinten gebeugt an der Wand an.
  • Wir führen über den unteren Nasengang einen Tupfer bis zum Rachenboden ein. Dort wird durch Drehen des Tupfers die Probe genommen.


Komplikationen

  • Vor dem Test bitte keine hyaluronsäurehaltigen Nasensprays- oder tropfen verwenden.
  • Dies ist eine schmerzlose und eine einfache Durchführungsmethode.
  • Bei trockener Nasenschleimhaut könnten am Tupfer leichte Blutspuren sein, was Sie nicht beunruhigen muss und das Testergebnis nicht verfälscht.


Testergebnis/Auswertung

  • Ihre Probe wird entsprechend verarbeitet und das Testergebnis auf dem Testkit angezeigt. Danach werden Sie informiert.

Zur Info:

Der PoC-Antigentest auf SARS-CoV-2 (“Corona Antigen Schnelltest“)

Antigenschnelltests (auch als Point-of-Care-Tests, PoC-Tests bezeichnet) sind außerhalb eines Labors patientennah und schnell durchführbar. Diese Test können in dafür vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie vom zuständigen Gesundheitsamt beauftragten und zugelassenen Testzentren durchgeführt werden.

Anforderungen an PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) die Mindestkriterien für Antigentests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 festgelegt. Auf dieser Grundlage führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste mit PoC-Antigentests, die diese erfüllen. Nach den Bestimmungen der Coronavirus-Testverordnung (TestV) dürfen nur durch das BfArM gelistete Tests zu Lasten gesetzlicher Kostenträger verwandt werden.

Unsere verwendeten Schnelltest erfüllen diese Kriterien.

Der COVID-19 Antigen-Test wird verwendet, um eine akute SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen. Der Schnelltest spricht auf das Vorhandensein von viralen SARS-CoV-2 Nukleoproteinen an und wird mit naso- und/oder oropharyngealen (Einbringen des Tupfers durch den unteren Nasengang oder durch den Mund) Abstrichen durchgeführt. Im Gegensatz zum PCR-Test (polymerase chain reaction, Polymerase Kettenreaktion) liegt das Ergebnis beim Antigentest innerhalb weniger Minuten ( 15 – 30 Minuten) vor, so dass entsprechende Maßnahmen ohne Zeitverzögerung eingeleitet werden können. COVID-19 Antigentests eignen sich besonders gut zur Untersuchung von Kontaktpersonen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben.